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Private Versicherung


Die Privathaftpflichtversicherung

Wenn wir jemanden einen Schaden zu fügen, dann müssen wir diesen Ihm ersetzen. So steht es kurz gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 823, und auch ohne dieses Gesetz ist dieses ja auch eine Selbstverständlichkeit für die meisten Menschen. Wenn ich mal jemanden ausversehens ein Getränk über seine Sachen schütte, reinige oder lasse diese auf meine Kosten reinigen. Kein Problem. Wenn ich aber einen größeren Schaden anrichte, der meinen finanziellen Spielraum übersteigt, ich diesen aber ersetzen muss, dann bin ich froh, das ich eine

Privathaftpflichtversicherung habe, die diese Belastung für mich übernimmt und auch wenn die Forderung nicht berechtigt ist, diese für mich abweist.

 

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unabdingbar, und sollte somit jeder haben, wie jeder Halter eines Kraftfahrzeuges eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung per Gesetz besitzen muss, damit Dritte auch sicher Ihren Schaden ersetzt bekommen. 

 

Sollten Sie noch keine für sich selber oder Ihre Familie besitzen, dann sollten Sie dringend eine abschliessen, denn stellen Sie sich mal vor, Ihnen wird ein Schaden verursacht, und der Schädiger Ihrer Sachen hat keine Privathaftpflichtversicherung, und ist auch nicht finanziell in der Lage Ihren Schaden zu erstetzen, da hilft Ihnen auch kein Recht, denn bekannterweise kann man wo nichts ist, auch nichts holen.

 

Die Angebote für Privathaftpflichtversicherungen schwanken je nach Anbieter und Versicherungsschutz für Singles und Familien von circa 38,- € bis zu 200,- € im Jahr.

 

Daher macht es auch hier Sinn, in diesem unterschätzen Bereich sich beraten zu lassen, und sich nicht von vermeintlichen günstigen oder teuren Angeboten blenden zu lassen.

 

Teuer ist nicht gleich gut, und billig auch nicht gleich schlecht.

 

Wenn Sie Angebote hierzu wünschen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

 

  • Wer soll versichert werden
  • welschen Beruf gehen die versicherten Personen nach (wichtig für eventuelle Sonderabsicherung durch den Beruf, auch Rabatte)
  • Müssen fremde Schlüssel oder anderer fremder Besitz mitversichert werden
  • Auslandsaufenthalte (gegebennenfalls Orte angeben)
  • Sollen weitere Haftpflicht Risiken mitversichert werden (Tiere, Gewässerschadenhaftplicht etc.)


Diese Daten können Sie uns per E-Mail oder Fax zukommen lassen, wir werden Ihnen dann die Angebote an die gewünschte Adresse mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen zukommen lassen.

 

Wir weisen daraufhin, das spezielle Haftpflichtversicherungsrisiken andere Kriterien benötigen. Sollten Sie hierzu Angebote wünschen, bitten wir Sie uns dieses kurz mit dem gewünschten Risiko mitzuteilen. 

 
Die Hausratversicherung

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Wir bieten Ihnen zwei Modelle von verschiedenen Versicherer bezüglich der Hausratversicherung an, das Quadratmetermodell mit einer Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter und das pauschalsystem mit einer Maximalversicherungssumme von 250.000 € bis zu einer Wohnfläche von 250m². Beide Modelle garantieren Ihnen eine Zusage der jeweiligen Versicherung auf Unterversicherungsverzicht Prüfung im Schadenfall. Das bedeutet, das der Versicherer darauf verzichtet zu prüfen, ob die Versicerungssumme im Schadenfall dem tatsächlichen Wert entspricht. Somit wird bei einem Schaden die Versicherungsleistung ohne Abzüge vom Versicherer reguliert.

 

Welches Modell und welche Gesellschaft die Richtige für Sie ist, können wir anhand weniger Daten Ihrerseits feststellen, und werden diese Angebote dann an die von Ihnen gewünschte Adresse zu senden.

 

Zur Berechnung einer Hausratversicherung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

 

  • Die Anschrift und Postleitzahl des zu versichernden Objektes
  • Die Quadratmeterzahl der Wohnfläche und eventueller Gewerblich genutzter Flächen
  • Ob Besondere Wertsachen im Versicherungsschutz berücksichtigt werden müssen ( Gemälde, Schmuck,  etc. )
  • Ob und in welcher Höhe Fahrraddiebstahl versichert werden soll
  • Besondere Wünsche Ihrerseits

 

Diese Daten können Sie uns per E-Mail oder Fax jederzeit zukommen lassen, oder sich persönlich oder telefonisch beraten lassen.

 

Die Angebote senden wir Ihnen dann mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu. Alles weitere liegt dann bei Ihnen. Sollten Sie Fragen zu den Angeboten haben, stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung.