Start
Betriebliche Altersvorsorge
Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge als Ergänzung zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 1. Januar 2002 im Bereich der privaten und betrieblichen Altersversorgung staatlich gefördert.
Image

Um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern, ist in das Betriebsrentengesetz ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufgenommen worden, die Mitnahme von Anwartschaften aus Entgeltumwandlungen bei Arbeitsplatzwechsel erleichtert und die allgemeine Unverfallbarkeitfrist von zehn auf fünf Jahre und die Altersgrenze bei den Unverfallbarkeitsvorraussetzungen von 35 auf 30 Jahre für Neuzusagen herabgesetzt.

 

Da es mehrere Wege der betrieblichen Altersvorsorge gibt, und die Gesetzestexte hierzu äußerst Umfangreich sind, haben wir in unserem Download Bereich Ihnen die wesentlichen Gestezesauszüge zur Verfügung gestellt.

 

In wie Weit, die betriebliche Altersvorsorge für Sie zutrifft, und welche Möglichkeiten Sie haben, können wir lediglich bei einem bzw. mehreren persönlichen Gesprächen mit Ihnen darstellen, da dieses Thema sehr komplex sein kann und eine Standardaussage völlig falsch sein könnte.

 

Daher möchten wir Sie bei Interesse bitten sich über unser Kontoktformular mit uns diesbezüglich in Verbindung zu setzen, um nähreres feststellen zu können. 

 
< 前一個